Verfassungsbeschwerden gegen das Waffeng | |
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Jochen Schnepf Webmaster Posts: 39 |
# 16.02.2013 - 11:02:59
Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos Einschlägige Vorschriften des Waffengesetzes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das geltende Waffengesetz, mit denen die Beschwerdeführer eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten rügen, nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gesetz verletzt die Beschwerdeführer nicht in ihren Grundrechten. Dem Gesetzgeber kommt bei der Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Pflicht, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bürger zu schützen, ein weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu. Seine Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Ein grundrechtlicher Anspruch der Beschwerdeführer auf weitergehende Maßnahmen würde die - vorliegend nicht zu treffende - Feststellung voraussetzen, dass die geltenden Regelungen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich wären. um den ganzen bericht zu lesen, bitte hier klicken Qellen: © kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2013 Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online |
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